
Von der Architektenkammer Niedersachsen
öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Guten Tag, mein Name ist Dennis Fleer.
Ich bin von der Architektenkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
Ich arbeite seit mehr als 20 Jahren als Architekt und seit rund 15 Jahren als Energieberater. Ich kenne Gebäude also aus der Planung, von der Baustelle und aus der energetischen Bewertung. Um diese Praxis zu vertiefen, habe ich eine umfangreiche Weiterbildung zum Sachverständigen absolviert. Meine besondere Sachkunde habe ich anschließend in einer Prüfung vor der Architektenkammer Niedersachsen nachgewiesen.
Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist gesetzlich nicht geschützt. Grundsätzlich darf sich jeder so nennen, auch ohne eine Prüfung oder einen Nachweis.
Bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist das anders:
- Eine Kammer hat die besondere Fachkunde und die persönliche Eignung geprüft.
- Der Sachverständige ist darauf vereidigt, seine Gutachten unabhängig, unparteiisch, weisungsfrei und gewissenhaft zu erstatten.
- Er unterliegt der Aufsicht der Kammer und ist verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden.
- Gerichte sollen bevorzugt öffentlich bestellte Sachverständige beauftragen.
Für Sie heißt das: Sie bekommen eine fachlich fundierte, nachvollziehbare und neutrale Beurteilung. Das gilt für private Auftraggeber genauso wie für Gerichte und Versicherungen.
Ob Feuchteschäden, Risse, Schimmel oder Fragen zur Bauausführung: Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und erkläre die Zusammenhänge verständlich.
Ich freue mich auf Ihre Nachricht




